top of page

AGB

Geltung, Vertragsabschluss

 

Geltungsbereich:

Die Markethink e.U. (im Folgenden „Agentur“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt). Der Vertragspartner der Agentur wird nachfolgend schlicht „Kunde“ genannt. Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und Kunden, insbesondere selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Kunden anwendbar, die Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches sind.

 

Maßgebliche Fassung:

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

 

Widerspruch:

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei etwaiger Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Etwaigen AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

 

Bekanntgabe Änderungen:

Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen vierzehn Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

 

Angebote der Agentur:

Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

 

Konzept- und Ideenschutz

 

Konzepterstellung vor Vertragsabschluss:

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung.

 

Pitching-Vertrag:

Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis (im Folgenden „Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die gegenständlichen AGB zugrunde.

 

Konzepterarbeitung als Vorleistung:

Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

 

Leistungsschutz des Werks:

Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

 

Sonstige Leistungen:

Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, welche nicht immer Werkhöhe erreichen und somit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel, etc. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

 

Unterlassungserklärung:

Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen, unabhängig davon, ob diese durch das Urheberrecht geschützt sind oder nicht, außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

 

Klarstellungspflicht für eigene Ideen:

Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er oder einer seiner Leute bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen vierzehn Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

 

Zweifelsregel:

Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei auch verdienstlich wurde.

 

Befreiung von der Unterlassungsverpflichtung:

Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich zwanzig Prozent (20 %) Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

 

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

 

Leistungsumfang:

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll (im Folgenden die „Angebotsunterlagen“ genannt). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

Genehmigungsfiktion:

Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

 

Unterstützungspflicht:

Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, welcher dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

 

Rechteclearing:

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (im Folgenden „Rechteclearing“ genannt) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen und sonstigen relevanten Beweismittel zur Verfügung.

 

 

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

 

Fremdleistungen:

Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (im Folgenden die „Fremdleistung“ genannt).

 

Beauftragung von Dritten:

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

 

Eintrittsverpflichtung:

In Verpflichtungen, die sich aus dem Auftragsverhältnis mit dem Dritten ergeben, tritt die Agentur ein.

Social Media Kanäle

Hinweis:

Die Agentur weist darauf hin, dass Social Media Kanäle eigenen Richtlinien unterliegen, welche die Agentur bei der Erstellung und Pflege von Inhalten berücksichtigen muss. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Folgen einer Nichtberücksichtigung dieser Richtlinien durch die Social Media Plattformen.

 

Bestätigung Kunde:

Der Kunde bestätigt, dass er die Richtlinien der Social Media Anbieter kennt und die Agentur von etwaigen Ansprüchen, die aufgrund der Nutzung der Social Media Kanäle geltend gemacht werden könnten, freistellt.

 

 

Termine

 

Grundregel:

Sämtliche Leistungs- und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart werden.

Verlängerung:

Im Falle von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der Agentur liegen, werden die Fristen entsprechend verlängert. Die Agentur wird den Kunden unverzüglich über solche Ereignisse informieren.

Honorar

Preise:

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Agentur ist berechtigt, die Preise nach Abschluss des Vertrages anzupassen, wenn sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Faktoren (wie Materialkosten, Löhne, etc.) verändern.

 

Zusatzleistungen:

Für alle nicht ausdrücklich im Vertrag enthaltenen Zusatzleistungen behält sich die Agentur vor, gesonderte Vergütungen in Rechnung zu stellen.

 

Rechnungsstellung:

Die Rechnungen der Agentur sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Eigentumsrecht und Urheberrecht

 

Eigentum:

Das Eigentum an den von der Agentur erstellten Arbeiten und Unterlagen (insbesondere Konzepten, Texten, Entwürfen, Designs, etc.) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bei der Agentur.

 

Nutzungsrecht:

Mit vollständiger Bezahlung des Honorars erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen. Eine Übertragung von Rechten an Dritte ist nicht zulässig.

 

Außervertragliche Nutzung:

Die Nutzung der von der Agentur bereitgestellten Leistungen außerhalb des vertraglichen Rahmens ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet.

 

 

Gewährleistung

 

Rügeverpflichtung:

Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an den Leistungen der Agentur unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen ist die Agentur zur Nachbesserung oder Ersatzleistung verpflichtet.

 

Haftungsausschluss:

Die Agentur haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Informationen des Kunden beruhen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern die Agentur nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Haftung und Produkthaftung

 

Haftungsausschluss:

Die Haftung der Agentur ist auf den Betrag des Auftrags beschränkt, der durch die betreffende Leistung entstanden ist. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Agentur nicht.

 

Produkthaftung:

Im Falle von Produkthaftungsansprüchen, die auf der von der Agentur erbrachten Leistung beruhen, haftet die Agentur nur im Umfang der gesetzlichen Haftungsvorschriften.

 

 

Datenschutz

 

Datenschutz:

Die Agentur verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und die Daten des Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten.

 

Schlussbestimmungen

 

Gerichtsstand:

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Änderungen der AGB:

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

Stand: 03.10.2024

 

Kontakt

Markethink e.U.
Ernst-Jandl-Weg 6/35
1220 Wien, Österreich
E-Mail: office@markethink.at
Telefon: +43 676 595 4117

bottom of page